Warum die Zeit zwischen Advent und Neujahr besondere Planung braucht
Weihnachtsmärkte locken über Wochen täglich Besucher in Innenstädte und auf Dorfplätze. Abends ist es früh dunkel, an den Ständen fließt Glühwein, und zu Stoßzeiten wird es in engen Gassen voll.
Silvester bringt zusätzlich Feuerwerk, Partys mit Einlass und viel Verkehr in der Nacht. Wer hier Veranstalter oder Gastgeber ist, sollte die Sicherheit früh planen.
Wer ist auf dem Weihnachtsmarkt für die Sicherheit zuständig?
Die Verantwortung ist geteilt. Für die Abwehr terroristischer Gefahren sind grundsätzlich Bund und Länder zuständig. In der Praxis geben die Länder Schutzziele vor, und die Ordnungsämter formulieren daraus Auflagen für den einzelnen Markt.
Der Veranstalter, oft die Stadt, ein Stadtmarketing- oder Werbeverein, setzt diese Auflagen um. Er erstellt das Sicherheitskonzept, organisiert Sperren und beauftragt Sicherheits- und Ordnungsdienste. Polizei und Feuerwehr sind in die Abstimmung eingebunden.
Wie ernst die Behörden das nehmen, zeigte Magdeburg: Dort wurde ein Weihnachtsmarkt vor dem Start gestoppt, weil der Zufahrtsschutz nicht dem geforderten Niveau entsprach. Klären Sie die Auflagen deshalb frühzeitig mit dem Ordnungsamt. Dieser Überblick ist keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die aktuelle Rechtslage und die Auflagen Ihrer Kommune.
Typische Maßnahmen auf Weihnachtsmärkten
Welche Maßnahmen nötig sind, hängt von Größe, Lage und Gefährdungsbewertung ab. Häufig verlangt oder sinnvoll sind:
- Zufahrtsschutz gegen Fahrzeuge, etwa mit Pollern, Barrieren oder mobilen Sperren
- freie Flucht- und Rettungswege sowie Zufahrten für Feuerwehr und Rettungsdienst
- ein Ordnungsdienst mit geschulten Kräften und fester Einsatzleitung
- Absprachen mit Polizei und Feuerwehr sowie ein Plan für Durchsagen und Räumung
- gute Beleuchtung, Lautsprecher und bei Bedarf Videotechnik
- feste Lieferzeiten, damit während der Öffnung keine Fahrzeuge auf das Gelände fahren
Die Aufgaben des Sicherheitsdienstes
Ein Sicherheitsdienst ergänzt die baulichen Maßnahmen um Menschen, die hinschauen und eingreifen. Auf Weihnachtsmärkten und Adventsfesten übernehmen unsere Teams typischerweise:
- Streifen über den Markt und Präsenz an Glühweinständen und Bühne
- Kontrolle der Sperren und Zufahrten, Einweisung des Lieferverkehrs
- Freihalten von Rettungswegen bei starkem Andrang
- Deeskalation bei Streit und Hilfe für Besucher
- Jugendschutz an Ausschankständen gemeinsam mit den Standbetreibern
- Nachtwache für Buden, Waren und Technik nach Marktschluss
Sie veranstalten einen Weihnachtsmarkt oder ein Adventsfest? Hier finden Sie unseren Veranstaltungsschutz.
Veranstaltungsschutz ansehenSilvester: Was beim Feuerwerk gilt
Für privates Silvesterfeuerwerk gibt die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) den Rahmen vor. Pyrotechnik der Kategorie 2, also typisches Silvesterfeuerwerk, darf an Verbraucher nur vom 29. bis 31. Dezember abgegeben werden. Fällt einer dieser Tage auf einen Sonntag, beginnt der Verkauf schon am 28. Dezember (§ 22 Abs. 1 1. SprengV).
Zünden dürfen dieses Feuerwerk Personen ab 18 Jahren am 31. Dezember und am 1. Januar (§ 23 Abs. 2). In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist das Abbrennen verboten (§ 23 Abs. 1).
Viele Städte legen zusätzlich per Allgemeinverfügung Verbotszonen fest, etwa für Innen- oder Altstädte. Prüfen Sie vor Ihrer Feier die Regeln Ihrer Kommune.
Silvesterparty und Firmenfeier: Einlass und Ordnung
Bei Silvesterpartys in Clubs, Hallen oder Hotels kommen Einlasskontrolle, Garderobe und Jugendschutz hinzu. Das Jugendschutzgesetz gilt auch in dieser Nacht: Jugendliche ab 16 Jahren dürfen ohne Begleitung höchstens bis 24 Uhr an öffentlichen Tanzveranstaltungen teilnehmen (§ 5 JuSchG).
Ein Sicherheitsdienst kontrolliert Tickets und Taschen, achtet auf die zulässige Besucherzahl und hält Notausgänge frei. Rund um Mitternacht, wenn draußen Feuerwerk gezündet wird, sorgt er dafür, dass Ein- und Ausgänge sicher bleiben.
Planung Schritt für Schritt
- Veranstaltung früh beim Ordnungsamt anmelden und Auflagen erfragen.
- Gelände begehen: Zufahrten, Engstellen, Fluchtwege und Stellflächen für Rettungsdienste festhalten.
- Gefährdungen einschätzen: Andrang zu Stoßzeiten, Ausschank, Feuerwerk, Wetter.
- Zufahrtsschutz und Lieferzeiten festlegen.
- Sicherheitsdienst rechtzeitig anfragen, denn in der Adventszeit und zu Silvester sind viele Kräfte früh verplant.
- Funk, Meldewege und Ansprechpartner in einer Kontaktliste bündeln.
- Alle Kräfte vor dem ersten Markttag oder der Party gemeinsam einweisen.
SafeGuard ist nach DIN 77200 und ISO 9001 zertifiziert und arbeitet mit fester Einsatzleitung. Ein Angebot erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Sie brauchen Einlasskontrolle für Ihre Silvesterparty oder Firmenfeier? Hier finden Sie unsere Zugangskontrolle.
Zugangskontrolle ansehenHäufige Fragen
Muss jeder Weihnachtsmarkt einen Zufahrtsschutz haben?
Eine einheitliche Pflicht gibt es nicht. Ob und welcher Zufahrtsschutz nötig ist, legen Ordnungsamt und Polizei nach der Gefährdungsbewertung für den einzelnen Markt fest.
Wann darf Silvesterfeuerwerk gekauft und gezündet werden?
Feuerwerk der Kategorie 2 darf vom 29. bis 31. Dezember an Verbraucher verkauft werden. Zünden dürfen es Erwachsene am 31. Dezember und 1. Januar, sofern die Kommune keine Verbotszone festgelegt hat.
Wie früh sollte ich einen Sicherheitsdienst für Advent oder Silvester buchen?
So früh wie möglich, idealerweise mehrere Wochen vorher. In der Adventszeit und zu Silvester sind viele Sicherheitskräfte früh verplant.