Was ist ein Sicherheitskonzept?
Ein Sicherheitskonzept ist ein schriftliches Dokument. Es bündelt alle baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen für Ihre Veranstaltung. Behörden, Feuerwehr, Rettungsdienst und Sicherheitsdienst arbeiten damit auf einer gemeinsamen Grundlage.
Das Konzept ist kein Formular zum Abhaken. Es hilft Ihnen, Risiken vorab zu durchdenken und Zuständigkeiten klar festzulegen. Genau das zahlt sich aus, wenn am Veranstaltungstag etwas Unvorhergesehenes passiert.
Wann ist ein Sicherheitskonzept nötig?
Eine einheitliche Besuchergrenze für alle Veranstaltungen gibt es nicht. Ob ein Konzept verlangt wird, hängt von Art, Größe und Ort ab. Die Entscheidung trifft in der Regel die zuständige Kommune, oft im Austausch mit Polizei und Feuerwehr.
Für Versammlungsstätten gibt die Sonderbauverordnung NRW (SBauVO) einen Rahmen vor. Ihr Teil über Versammlungsstätten gilt unter anderem für Versammlungsräume mit mehr als 200 Besuchern. Erfasst sind außerdem Freiluftanlagen mit Szenenflächen für mehr als 1.000 Besucher und Sportstadien mit Tribünen für mehr als 5.000 Besucher.
Nach § 43 SBauVO muss der Betreiber ein Sicherheitskonzept erstellen und einen Ordnungsdienst einrichten, wenn die Art der Veranstaltung es erfordert. Bei mehr als 5.000 Besucherplätzen ist das Konzept im Einvernehmen mit Polizei, Brandschutzdienststelle und Rettungsdienst aufzustellen. Ab mehr als 1.000 Besuchern verlangt § 42 zudem ein Räumungskonzept, sofern es nicht Teil des Sicherheitskonzepts ist.
Bei Veranstaltungen im Freien, etwa Stadtfesten oder Open Airs, prüfen die Kommunen im Einzelfall. Viele Städte orientieren sich dabei am Orientierungsrahmen des NRW-Innenministeriums für Großveranstaltungen. Fragen Sie deshalb frühzeitig beim Ordnungsamt nach, was in Ihrer Stadt gilt.
Dieser Überblick ist keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die jeweils aktuelle Rechtslage und die Vorgaben Ihrer Kommune.
Was gehört in ein Sicherheitskonzept?
Kommunale Musterkonzepte in NRW folgen meist einer ähnlichen Gliederung. Diese Bausteine sollten Sie in jedem Fall abdecken:
- Verantwortlichkeiten: Veranstalter, Betreiber, Ordnungsdienstleitung, Ansprechpartner der Behörden und eine Kontaktliste.
- Veranstaltungsbeschreibung: Art, Programm, Zeiten inklusive Auf- und Abbau, Gelände und Flächennutzung.
- Besucherzahlen: erwartete Gesamtzahl, Spitzenzeiten, Besucherdichte und Publikumsstruktur.
- Gefährdungsanalyse: mögliche Gefahren, ihre Wahrscheinlichkeit und ihre Auswirkungen.
- Flucht- und Rettungswege: Ausgänge, Zufahrten für Rettungskräfte und Sammelplätze.
- Einlass und Besucherlenkung: Kontrollen, verbotene Gegenstände und Warteflächen.
- Kommunikation: Funkplan, Meldewege und vorbereitete Sicherheitsdurchsagen.
- Sanitätsdienst und Brandschutz: Kräfte, Standorte und Abstimmung mit der Feuerwehr.
- Notfallplan: Szenarien wie Unwetter, Brand, Stromausfall, Überfüllung oder Räumung.
Die Gefährdungsanalyse als Herzstück
Alle weiteren Maßnahmen bauen auf der Gefährdungsanalyse auf. Sie fragen sich: Was kann passieren, wie wahrscheinlich ist es und wie schwer wären die Folgen? Bewährt hat sich eine einfache Matrix aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß.
Typische Risiken sind Gedränge an Engstellen, Alkohol, Konflikte zwischen Gruppen, Wetterumschwünge oder technische Ausfälle. Aus jeder relevanten Gefahr leiten Sie eine konkrete Maßnahme ab. So entsteht ein roter Faden vom Risiko bis zur Personalplanung.
Einlass, Kommunikation und Notfallplan
Der Einlass ist oft der kritischste Punkt. Hier kommen viele Menschen in kurzer Zeit an. Planen Sie genug Kontrollstellen, eine klare Wegeführung und zusätzliches Personal für Spitzenzeiten ein.
Ebenso wichtig ist eine eindeutige Kommunikation. Legen Sie fest, wer wen über welchen Kanal informiert. Klären Sie auch, wer eine Unterbrechung oder Räumung anordnen darf – und zwar vor der Veranstaltung, nicht währenddessen.
Der Notfallplan beschreibt konkrete Abläufe für einzelne Szenarien. Dazu gehören vorbereitete Durchsagetexte, Sammelplätze und die Zusammenarbeit mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst.
Sie brauchen Unterstützung bei Gefährdungsanalyse und Sicherheitskonzept? Lassen Sie sich von uns beraten.
Sicherheitsberatung ansehenZeitplan: Checkliste vor dem Event
Wie viel Vorlauf Sie brauchen, hängt von Größe und Kommune ab. Die Stadt Krefeld nennt beispielsweise mindestens sechs bis acht Wochen für die meisten Anträge. Bei Großveranstaltungen empfiehlt sie erste Abstimmungsgespräche etwa sechs Monate vorher. Als grobe Orientierung hilft folgender Ablauf:
- Bei großen Events etwa sechs Monate vorher: Erstgespräch mit Ordnungsamt, Sicherheitsdienst und gegebenenfalls Feuerwehr.
- Drei bis vier Monate vorher: Begehung des Geländes, Gefährdungsanalyse und erster Entwurf des Konzepts.
- Acht bis sechs Wochen vorher: Anträge einreichen, Sanitätsdienst und Ordnungsdienst verbindlich beauftragen.
- Zwei bis vier Wochen vorher: Konzept mit den Behörden abstimmen, Auflagen einarbeiten, Funk- und Einsatzplan festlegen.
- In der Woche davor: Einweisung aller Kräfte, letzte Begehung, Kontaktliste verteilen.
- Am Veranstaltungstag: Kontrolle vor dem Einlass, laufende Lagebeurteilung und Dokumentation.
- Danach: Nachbesprechung und Erkenntnisse für die nächste Veranstaltung festhalten.
Die Rolle des Sicherheitsdienstes
Ein erfahrener Sicherheitsdienst kann schon bei der Planung helfen. Er schätzt den Personalbedarf ein, erkennt Engstellen bei der Begehung und kennt typische Auflagen. Am Veranstaltungstag übernimmt er Einlass, Ordnungsdienst und Besucherlenkung.
Nach § 43 SBauVO sind Ordnungsdienstleitung und Ordnungskräfte unter anderem für Ein- und Ausgänge, die zulässige Besucherzahl und die geordnete Räumung zuständig. Bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen verlangt § 34a GewO für leitende Funktionen eine bestandene Sachkundeprüfung.
Wichtig ist eine feste Einsatzleitung, die direkt mit Veranstalter und Behörden kommuniziert. SafeGuard arbeitet mit fester Einsatzleitung und gemischten Teams für Personenkontrollen.
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Veranstaltungsschutz ansehenHäufige Fragen
Ab wie vielen Besuchern brauche ich ein Sicherheitskonzept?
Eine feste Grenze für alle Veranstaltungen gibt es nicht. Für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen schreibt die SBauVO NRW ein mit den Behörden abgestimmtes Konzept vor. Darunter kommt es auf die Art der Veranstaltung und die Vorgaben der Kommune an.
Wer erstellt das Sicherheitskonzept?
Verantwortlich ist der Veranstalter bzw. Betreiber. Er kann sich von Fachleuten unterstützen lassen, etwa von einem Sicherheitsdienst mit Beratungserfahrung. Die Verantwortung bleibt aber beim Veranstalter.
Wie lange vorher muss ich das Konzept einreichen?
Das regelt jede Kommune selbst. Die Stadt Krefeld nennt zum Beispiel sechs bis acht Wochen für die meisten Anträge und rund sechs Monate Vorlauf bei Großveranstaltungen. Fragen Sie beim zuständigen Ordnungsamt nach den örtlichen Fristen.