Warum die Auswahl so wichtig ist
Sicherheitskräfte vertreten Sie gegenüber Gästen, Kunden und Besuchern. Sie treffen in Sekunden Entscheidungen, die Folgen haben. Ein schlecht ausgewählter Dienstleister kann Konflikte verschärfen, statt sie zu lösen.
Die gute Nachricht: Viele Qualitätsmerkmale lassen sich vorab prüfen. Sie brauchen dafür kein Fachwissen, sondern die richtigen Fragen.
Erlaubnis nach § 34a GewO
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, braucht eine Erlaubnis nach § 34a der Gewerbeordnung. Die zuständige Behörde prüft dabei unter anderem Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und Sachkunde. Außerdem muss eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden.
Ohne diese Erlaubnis darf ein Unternehmen keine Bewachungsleistungen anbieten. Fragen Sie daher direkt nach und lassen Sie sich die Erlaubnis im Zweifel zeigen.
Unterrichtung und Sachkundeprüfung
Auch die eingesetzten Kräfte müssen qualifiziert sein. Grundvoraussetzung ist eine Unterrichtung bei der IHK über die rechtlichen und fachlichen Grundlagen. Sie umfasst 40 Unterrichtsstunden.
Für bestimmte Aufgaben reicht das nicht. Dann ist die Sachkundeprüfung vor der IHK Pflicht, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Das betrifft laut § 34a GewO unter anderem:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Bereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- den Schutz vor Ladendieben
- die Bewachung des Einlassbereichs von Diskotheken
- leitende Funktionen bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen
- leitende Funktionen bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften
Zudem dürfen nur zuverlässige Personen eingesetzt werden. Sonderrechte wie die Polizei haben Sicherheitskräfte nicht, sondern nur die sogenannten Jedermannsrechte, etwa Notwehr. Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung.
Das Bewacherregister
Seit 2019 gibt es ein bundesweites Bewacherregister, das beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführt wird. Darin sind Gewerbetreibende und Wachpersonen mit Angaben zu Qualifikation und Zuverlässigkeit erfasst. Die Behörden nutzen es für ihre Prüfungen.
Das Register dient in erster Linie den Behörden. Fragen Sie Ihren Anbieter deshalb, ob alle eingeplanten Kräfte dort ordnungsgemäß gemeldet sind.
Zertifizierungen: DIN 77200 und ISO 9001
Die DIN 77200-1 legt Anforderungen an Sicherheitsdienstleister fest, aktuell in der Ausgabe vom Oktober 2022. Sie betrifft Organisation, Abläufe und Personal. Erfasst sind unter anderem Empfangs-, Kontroll- und Revierdienste sowie der Veranstaltungssicherungsdienst.
Die Norm enthält auch Anforderungsprofile mit Qualifikationen für Sicherheitsmitarbeiter. Eine Zertifizierung zeigt, dass eine unabhängige Stelle die Erfüllung dieser Anforderungen geprüft hat. Die ISO 9001 ergänzt das um ein allgemeines Qualitätsmanagement mit dokumentierten Prozessen.
Fragen Sie nach dem aktuellen Zertifikat und achten Sie auf das Gültigkeitsdatum. SafeGuard ist zum Beispiel nach DIN 77200 und ISO 9001 zertifiziert.
Haftpflicht, Vertrag und Leistungsbeschreibung
Die Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Bewachungserlaubnis. Klären Sie trotzdem, welche Schäden in welcher Höhe abgedeckt sind. Das gilt besonders bei wertvollen Objekten oder großen Veranstaltungen.
Ein seriöser Vertrag enthält eine klare Leistungsbeschreibung. Darin stehen Aufgaben, Einsatzzeiten, Personalstärke, Qualifikation und Ansprechpartner. Regeln Sie auch, ob Subunternehmer eingesetzt werden dürfen und wie Vorfälle dokumentiert werden.
Sie möchten Ihre Anforderungen vorab professionell klären? Unsere Sicherheitsberatung hilft Ihnen dabei.
Sicherheitsberatung ansehenEinsatzleitung, Referenzen und Bewertungen
Fragen Sie, wer im Einsatz die Leitung übernimmt. Eine feste Einsatzleitung kennt Ihr Objekt oder Ihre Veranstaltung und ist für Sie direkt erreichbar. Wechselnde Ansprechpartner führen dagegen oft zu Informationsverlusten.
Referenzen aus vergleichbaren Einsätzen sind aussagekräftiger als allgemeine Werbeaussagen. Lesen Sie auch Online-Bewertungen, achten Sie dabei aber auf Details statt nur auf Sterne. Ein IHK-Ausbildungsbetrieb zeigt zudem, dass ein Unternehmen in eigenen Nachwuchs investiert.
Das Erstgespräch als Praxistest
Schon der erste Kontakt verrät viel über einen Anbieter. Stellt er Rückfragen zu Ort, Ablauf und Risiken? Oder nennt er sofort einen Preis, ohne Ihren Bedarf zu kennen?
Ein guter Sicherheitsdienst möchte Ihr Objekt oder Ihr Gelände verstehen. Bei größeren Aufträgen schlägt er eine Begehung vor. Er erklärt nachvollziehbar, warum er eine bestimmte Besetzung empfiehlt.
Achten Sie auch auf das Auftreten der Kräfte. Freundlichkeit, Sprachkenntnisse und ein deeskalierender Umgang sind im Alltag oft wichtiger als körperliche Präsenz. Fragen Sie, wie das Personal geschult und eingewiesen wird. Bei Personenkontrollen sind gemischte Teams sinnvoll, damit Frauen von Frauen kontrolliert werden können.
Warnsignale bei der Auswahl
Einige Anzeichen sollten Sie stutzig machen. Treffen mehrere davon zu, holen Sie besser ein weiteres Angebot ein:
- Keine Angaben zur Erlaubnis nach § 34a GewO oder ausweichende Antworten
- Ein Preis deutlich unter allen anderen Angeboten
- Kein schriftliches Angebot und keine Leistungsbeschreibung
- Unklar, wer die Kräfte sind und welche Qualifikation sie haben
- Kein fester Ansprechpartner und schlechte Erreichbarkeit
- Weitergabe an unbekannte Subunternehmer ohne Ihre Zustimmung
- Versprechen, die niemand halten kann, etwa „absolute Sicherheit“
Ihre Checkliste in fünf Schritten
- Erlaubnis nach § 34a GewO und Haftpflichtversicherung erfragen.
- Qualifikation der Kräfte klären: Unterrichtung oder Sachkundeprüfung, passend zur Aufgabe.
- Zertifikate wie DIN 77200 und ISO 9001 samt Gültigkeitsdatum prüfen.
- Schriftliches Angebot mit Leistungsbeschreibung und fester Einsatzleitung anfordern.
- Referenzen und Bewertungen aus vergleichbaren Einsätzen ansehen.
Sie suchen einen geprüften Dienstleister für Ihre Veranstaltung? Erfahren Sie mehr über unseren Veranstaltungsschutz.
Veranstaltungsschutz ansehenHäufige Fragen
Wie erkenne ich, ob ein Sicherheitsdienst eine Erlaubnis hat?
Fragen Sie direkt nach der Erlaubnis nach § 34a GewO und der Behörde, die sie erteilt hat. Seriöse Anbieter nennen diese Angaben ohne Zögern und zeigen auf Wunsch einen Nachweis.
Was ist der Unterschied zwischen Unterrichtung und Sachkundeprüfung?
Die Unterrichtung ist eine Schulung bei der IHK mit 40 Unterrichtsstunden. Die Sachkundeprüfung ist eine schriftliche und mündliche Prüfung. Sie ist für bestimmte Tätigkeiten vorgeschrieben, etwa im Einlassbereich von Diskotheken.
Ist eine Zertifizierung nach DIN 77200 Pflicht?
Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht. Sie zeigt aber, dass Organisation, Abläufe und Personal von unabhängiger Stelle nach festen Anforderungen geprüft wurden. Für Auftraggeber ist sie deshalb ein hilfreiches Auswahlkriterium.